Versicherungsrecht; Das Versicherungsverhältnis ist ein Rechtsgebiet, das die Rechte und Pflichten der Parteien des Versicherungsverhältnisses und die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien umfasst. Versicherungsrechtliche Vorschriften werden durch das Versicherungsgesetz Nr. 5684 und das Türkische Handelsgesetzbuch Nr. 6102 geregelt.

Versicherungsrecht; Es wird unter zwei Rubriken als Sozialversicherungen und Privatversicherungen untersucht. Als Sozialversicherungen werden Versicherungen bezeichnet, die zum Zweck der Gewährleistung der sozialen Sicherheit bestimmter Bevölkerungsgruppen unerlässlich sind. Sozialversicherungen sind gesetzlich verankert und werden der Gesellschaft durch öffentliche Einrichtungen angeboten. Als Beispiele für Sozialversicherungen können die Ordu Aid Institution (OYAK) und die Social Security Institution (SGK) genannt werden.

Die Risikoversicherung, die Einzelpersonen mit dem Ziel abschließen, ihre privaten Interessen gegen bestimmte Gefahren abzusichern, wird als Privatversicherung bezeichnet. Private Versicherungen; Gemäß der einschlägigen Bestimmung des türkischen Handelsgesetzbuchs Nr. 6102 wird sie in Schadensversicherung und Lebensversicherung unterteilt. Die Schadenversicherung wird in die Haftpflichtversicherung und die Sachversicherung unterteilt. Auch die Lebensversicherung wird in drei Kategorien unterteilt: Unfallversicherung, Lebensversicherung, Kranken- und Krankenversicherung.

Die Transportversicherung sichert das Schiff und seine Ladung gegen mögliche Risiken auf See ab. Die Seeversicherungsbestimmungen gelten nicht für Gefahren für Personen an Bord von Schiffen, die Passagiere auf dem Seeweg befördern. Aus diesem Grund werden alle Versicherungen außer der Seeversicherung Landversicherungen genannt.