Das Immobilienrecht ist das Rechtsgebiet, das alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Immobilien regelt. Dieses Rechtsgebiet, dessen Untersuchungsgebiet Immobilien sind, wird auch Immobilienrecht genannt. Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit Eigentumsrechten, Pflichten der Rechteinhaber, Streitigkeiten aus der Immobilie und allen Arten von Rechtshandlungen und Transaktionen, die die Immobilie betreffen. Die grundlegende Rechtsgrundlage des Immobiliengesetzes ist das 4721. Buch des türkischen Zivilgesetzbuches Nr. 4. Tatsächlich wird es unter dem Titel Sachenrecht geregelt und macht die überwiegende Mehrheit des Sachenrechts aus.
Immobilienrecht, das rechtliche Lösungen für Streitigkeiten bietet, die sich aus Immobilien in der Republik Türkei ergeben; Es ist sehr umfassend und eng mit anderen Rechtsdisziplinen verwandt. In dieser Hinsicht ist es eine der Disziplinen, in denen die juristische Technik am meisten benötigt wird. Obwohl Rechtsbeistand in unbeweglichen Fällen gemäß der Regel nicht obligatorisch ist, ist es der beste Ansatz, sich in unbeweglichen Rechtsfällen, die fortgeschrittene juristische Kenntnisse und Techniken erfordern, Hilfe von einem kompetenten und erfahrenen Anwalt zu holen.
Verfahren im Bereich des Immobilienrechts; Vergütungsfälle, Enteignungsfälle, Eigentums- und Eintragungsfälle, Mietvertrags- und Räumungsfälle. Immobilienrechtliche Fälle, die ein sehr umfangreiches und breites Regelungsgebiet haben, sind jedoch nicht darauf beschränkt. Die genannten Fälle sind einige der in der Praxis häufig anzutreffenden Hauptfälle. Die Einholung von Rechtsbeistand in Fällen des Immobilienrechts ist wichtig, um keinen Zeit- und Geldverlust sowie den Verlust von Rechten und Interessen zu erleiden.