Der Schutz der Verbraucherrechte betrifft sowohl das öffentliche als auch das Privatrecht. Verbraucherrechtliche Vorschriften wurden geschaffen, um zu verhindern, dass Verbraucher schikaniert werden, um Rechtsverlust zu verhindern und um ihre Gesundheit bei Transaktionen auf den Waren- und Dienstleistungsmärkten zu schützen. Tatsächlich ergibt sich dieser Rechtszweig aus der Verpflichtung zum Schutz des Verbrauchers.

In unserem Land wurden erstmals 1995 mit dem Gesetz Nr. 4077 zum Schutz des Verbrauchers verbraucherrechtliche Vorschriften umgesetzt. Steigende Anforderungen aufgrund sich ändernder Bedingungen im Laufe der Zeit ebneten den Weg für das Inkrafttreten des Verbraucherschutzgesetzes Nr. 2014 im Jahr 6502. Verbraucherrechtliche Streitigkeiten richten sich nach wie vor nach den Bestimmungen dieses Gesetzes.

Mit dem Verbraucherschutzgesetz; Gesundheit, Sicherheit und wirtschaftliche Interessen der Verbraucher sind gewährleistet. Verbraucherverträge gehören zu den wichtigsten Elementen des Verbraucherrechts. Verbraucherverträge; Beispiele hierfür sind Ratenkaufverträge, Wohnbaufinanzierungsverträge, Fernabsatzverträge für Finanzdienstleistungen, Verbraucherdarlehensverträge, außerhalb des Arbeitsplatzes geschlossene Verträge, Fernabsatzverträge und Pauschalreiseverträge.
Als Verbraucher im Sinne des Verbraucherrechts werden natürliche oder juristische Personen bezeichnet, die zu nicht gewerblichen oder nicht beruflichen Zwecken handeln. Geschäfte, bei denen eine Partei des Rechtsverhältnisses Verbraucher und die andere Partei Verkäufer ist, sind Verbrauchergeschäfte. Verbraucherrecht; Es ist eine sehr umfassende Rechtsdisziplin, die Verbraucher, Verbrauchertransaktionen, Verträge zwischen Verkäufer, Verbraucher und Verkäufer, Verbraucher- und Verkäuferstreitigkeiten und die Beilegung dieser Streitigkeiten regelt und eng mit anderen Rechtsgebieten verbunden ist.